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Erklärung zum militärischen Eingreifen der USA in Venezuela

Stellungnahme

08.01.2026

Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht erklären:


"Die souveräne Gleichheit der Staaten, das Gewaltverbot, das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker sind als zentrale Grundpfeiler der internationalen Ordnung in der Charta der Vereinten Nationen verankert. Sie tragen wesentlich zu Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Welt bei.


Der bewaffnete Angriff der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Bolivarische Republik Venezuela und die gewaltsame Entführung des amtierenden Staatspräsidenten Maduro, um ihn vor einem amerikanischen Gericht strafrechtlich zu verfolgen, verletzen diese Rechtsprinzipien offenkundig und stellen die auf der souveränen Gleichheit der Staaten beruhende internationale Ordnung grundlegend in Frage. Am Grundsatz der Immunität fremder Staatsoberhäupter vor den Gerichten anderer Staaten ändern auch Vorwürfe wie die Fälschung von Wahlen oder schwere Menschenrechtsverletzungen nichts. Deshalb sind die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichtet, den völkerrechtswidrigen Zustand zu beenden.


Noch gravierender als diese weitreichenden Rechtsverletzungen aber ist die brutale Offenheit, mit der die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sich von jeglicher völkerrechtlichen Bindung lossagt und jeglichen völkerrechtlichen Diskurs in ihrer Außenpolitik verweigert.


Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht warnen nachdrücklich vor den Folgen dieses Schritts in die internationale Rechtlosigkeit, der die fortschreitende Willkür mächtiger Staaten und eine weltweite Eskalation der Gewalt befürchten lässt.


Sie fordern die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der EU auf, sich dem Schritt in die Rechtlosigkeit entschieden entgegenzustellen. Alle Staaten sind rechtlich verpflichtet zusammenzuarbeiten, um Verletzungen des zwingenden Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden. Es ist ihnen untersagt, die Folgen einer solchen Rechtsverletzung anzuerkennen oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Situation zu leisten. Diese völkergewohnheitsrechtlich verankerten Verpflichtungen sind zugleich Teil des deutschen Bundesrechts. Ihre Beachtung durch die Staatsorgane ist eine verfassungsrechtliche Pflicht. Vergleichbares gilt auch für andere Staaten. Daher ist es Aufgabe der Bundesregierung, die gravierenden völkerrechtlichen Rechtsverstöße klar zu benennen und zu kritisieren.“

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