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Rückschau: Konferenz am 04. Juni 2023 im Van Leer Institute in Jerusalem in Erinnerung an Gabriel Bach

4. June 2023, Jerusalem / Digital

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Aktuelle Mitteilungen der Gesellschaft

October 2023

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„Abkehr vom Multilateralismus – Internationales Recht in Gefahr?“

Band 51

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Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht hat auf seiner Sitzung am 17. 11. 2023 beschlossen:

„Das Massaker, das die Hamas am 7. Oktober im Süden Israels verübt hat, und der Krieg zwischen Israel und der Hamas, der in kürzester Zeit auf beiden Seiten zu zahlreichen Toten und noch mehr Verletzten geführt hat, sind erschütternd. Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung. Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Das verbrecherische Massaker der Hamas ist als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.
  2. Die Hamas ist verpflichtet, alle von ihr gehaltenen Geiseln bedingungslos freizulassen; bis dahin trägt sie die Verantwortung für ihr Leben, ihre Unversehrtheit und ihre Versorgung.
  3. Im Rahmen seiner Selbstverteidigung ist Israel verpflichtet, seine Angriffe auf den Gazastreifen insgesamt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu halten.
  4. Bei der militärischen Auseinandersetzung sind alle Seiten dazu verpflichtet, die Maßgaben des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen und geschützten Objekten, insbesondere Krankenhäusern, einzuhalten.
  5. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen beide Seiten im Rahmen der Resolution 2712 (2023) des UN Sicherheitsrats, solange die bewaffneten Auseinandersetzungen andauern, längere Pausen und die Bereitstellung von Korridoren ermöglichen.
  6. Nach einem Waffenstillstand muss die Bevölkerung zurückkehren können und Gaza wieder aufgebaut werden. Langfristig muss auf eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts hingewirkt werden, die mit dem Völkerrecht und insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht aller beteiligten Parteien vereinbar ist.“

The Council of the German Society for International Law adopted the following resolution at its meeting on 17th November 2023:

„The massacre perpetrated by Hamas on 7th October in the South of Israel and the war between Israel and Hamas, which has in a short period of time led to numerous fatalities and even more injuries on both sides, are appalling. The Council of the German Society for International Law underlines the significance of adhering to international law and the protection of the civil population. Specifically this means:

  1. The criminal massacre by Hamas is to be condemned as a violation of fundamental human rights and international humanitarian law and is absolutely unjustifiable.
  2. Hamas is obliged to unconditionally release all of the hostages it is holding. Until their release, Hamas is responsible for their life, their integrity and their treatment.
  3. In the context of its self-defence, Israel is obliged to ensure that its offensive on the Gaza strip is proportionate.
  4. In the military conflict all sides are obliged to comply with the provisions of international humanitarian law on the protection of civilians and protected sites, in particular hospitals.
  5. In the context of Resolution 2712 (2023) of the UN Security Council, for as long as the armed conflict endures, both sides must facilitate longer pauses and the provision of corridors.
  6. Following a ceasefire, the civil population must be able to return and Gaza must be rebuilt.
    In the long term, the aim must be to work towards a peaceful resolution to the Middle East conflict that is compatible with international law and in particular the law of self-determination of all participating parties.“

Thomas Buergenthal (11.5.1934 – 29.5.2023)

One of the most eminent members of the German Society of International Law, Professor Thomas Buergenthal, has passed away at the age of 89 on 29 May 2023.
The German Society of International Law is indebted to Thomas Buergenthal who despite all what he had been suffering by Germans returned to Germany after WW II and taught at German universities.
Thomas Buergenthal was born in Ľubochňa, then Czechoslovakia. In 1938 he as a Jew had to flee with his family, but eventually was deported to the Concentration Camp Auschwitz. He survived a death march and the Concentration Camp Sachsenhausen and was united with his mother at the end of the war. He finished his school time in Göttingen and emigrated to the United States in 1951.
After a career as a professor of international law in the State University of New York in Buffalo, at the University of Texas, at the American University in Washington D.C., at Emory University and at George Washington University, Thomas Buergenthal became Judge at the Inter-American Court of Human Rights, before he served as Judge at the International Court of Justice in The Hague from 2000 to 2010.
His personal biography was published in 2007 under the German title „Ein Glückskind“.
The international legal community loses a grand personality of international law who despite his experiences never became bitter and always preserved a human attitude.
We, as Germans, owe Thomas Buergenthal gratitude.

Konferenz am 04. Juni 2023 im Van Leer Institute in Jerusalem in Erinnerung an Gabriel Bach

Am 04. Juni 2023 wird die eintägige Konferenz im Van Leer Institute in Jerusalem gemeinsam mit dem Leo-Baeck-Institute Jerusalem veranstaltet.
Die Konferenz findet in Erinnerung an den am 18. Februar 2022 verstorbenen Gabriel Bach statt.
Gabriel Bach war ein von den Nazis aus Deutschland vertriebener ehemaliger Richter am israelischen Obersten Gerichtshof, der internationale Bekanntheit als Ankläger im Jerusalemer Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 erlangt hat.

Zweijahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht

Die 38. Zweijahrestagung mit dem Thema „Koloniale Kontinuitäten im internationalen Recht“ fand vom 15.-17. März 2023 in Göttingen statt.

Die 39. Zweijahrestagung wird 2025 in Hamburg stattfinden.

Hermann-Mosler-Preis / Gerhard-Kegel-Preis 2022/2023

Die Verleihung der Nachwuchspreise der DGIR fand am 15. März 2023 im Rahmen der 38. Zweijahrestagung in Göttingen statt.

Dr. Jens Theilen erhielt den Hermann-Mosler-Preis für seine bei Nomos erschienene Dissertation zum Thema „European Consensus between Strategy and Principle – The Use of Vertically Comparative Legal Reasoning in Regional Human Rights Adjudication“.

Der Gerhard-Kegel-Preis wurde an Dr. Markus Lieberknecht für seine bei WoltersKluwer veröffentlichte Dissertation zum Thema „Die internationale Legalitätspflicht – Aktienrechtliche Organhaftung als Instrument globaler Rechtsdurchsetzung“ verliehen.

Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine (24. Februar 2022)

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht erklärt:

Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet alle Mitglieder, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta).
Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts. Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven.
Russland ist verpflichtet, weitere militärische Gewalt zu unterlassen, sich aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzuziehen und sich gemeinsam mit der Ukraine um eine friedliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen. Alle Staaten sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die schwerwiegende Verletzung des Gewaltverbots als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden.

Diese Erklärung ist auch in ukrainischer und russischer Sprache rechts unter Dokumente verfügbar.

Rudolf Bernhardt (29. April 1925 – 1. Dezember 2021)

Die DGIR trauert um Rudolf Bernhardt (29. April 1925 – 1. Dezember 2021). Kollege Bernhardt stand unserer Gesellschaft von 1973 bis 1977 vor. Unter seinem Vorsitz wurden u.a. die Heidelberger Tagung 1973 mit Vorträgen zu den Themen „Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundsatz des Völkerrechts“ sowie „Enteignung- oder Nationalisierungsmaßnahmen gegen ausländische Kapitalgesellschaften“ (publiziert als Hefte 13 und 14 unserer Reihe) sowie eine Studientagung zur „Schiffahrtsfreiheit im gegenwärtigen Völkerrecht“ (Heft 15 unserer Schriftenreihe) veranstaltet.
Zuvor hatte Bernhardt an der zwölften Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht in Bad Godesberg im Jahr 1971 sein Referat zu „Qualifikation und Anwendungsbereich des internen Rechts internationaler Organisationen“ gehalten (publiziert in Heft 12 (1973)).
Rudolf Bernhardt war von 1970 bis 1993 Direktor am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, nach einer Professur an der Universität Frankfurt (1962-1970). Von 1981 bis 1998 war Bernhardt Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zuletzt als amtierender Präsident.
Er begründete die erste englischsprachige Enzyklopädie des Völkerrechts und hat die Völkerrechtswissenschaft seiner Zeit mit Beiträgen zum Völkervertragsrecht, zu internationalen Organisationen, zu internationalen Gerichten und den Menschenrechten geprägt.

Die Gesellschaft

Ziel der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (bis 2011: Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht) ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht.
Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein. Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française pour le droit international.
Daneben lobt die Gesellschaft alle zwei Jahre den Hermann-Mosler-Preis und den Gerhard-Kegel-Preis aus.

Internationales Recht in der Juristenausbildung

Juristinnen und Juristen müssen sich heute in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Damit haben sich die Anforderungen an junge Juristinnen und Juristen geändert, von denen fast überall erwartet wird, dass sie sich in einem von nationalen über das europäische bis hin zum internationalen und transnationalem Recht erstreckenden Ordnungssystem bewegen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass diesen Anforderungen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird. Hierzu hat sie im Rahmen ihrer „AG Lehre“ eine Reihe von Initiativen ergriffen.