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Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Satzung

Gemeinnützigkeit

Die DGIR ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Sie ist daher berechtigt, für Spenden, die zur Förderung von Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts, des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie anderer Zweige des internationalen Rechts zugewendet werden (Förderung der Wissenschaft und Forschung i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Auch für Mitgliedsbeiträge können diese Zuwendungsbestätigungen erteilt werden.

Aktuelle Ausschreibung Hermann-Mosler-Preis / Gerhard-Kegel-Preis 2024/25 bis 1.10.24

Reglement für die Verleihung der Nachwuchspreise der DGIR

  1. Die DGIR verleiht alle zwei Jahre einen Nachwuchspreis für herausragende publizierte Dissertationen und Monographien auf dem Gebiet des internationalen Rechts an WissenschaftlerInnen, die das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Arbeit noch nicht vollendet haben sollen.
  2. Auswahlkriterien sind die wissenschaftliche Qualität der Arbeit, ihre Originalität und ihr Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs des jeweiligen Faches.
  3. Die Arbeiten können in deutscher, englischer, oder französischer Sprache verfasst sein.
  4. Vorgeschlagene Arbeiten müssen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. September 2024 erschienen sein.
  5. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der DGIR.
  6. Vorschläge können bis zum 1. Oktober 2024 eingereicht werden, zusammen mit einer kurzen Begründung, Lebenslauf des/der Autor/in inkl. Geburtsdatum, ggf. den Gutachten sowie optional einer elektronischen Version der Dissertation. Adressen für die zusätzlich einzureichenden drei Druckexemplare werden nach Eingang des Vorschlags mitgeteilt.
    Vorschläge für den Gerhard-Kegel-Preis senden Sie bitte an:
    Prof. Dr. Karsten Thorn, Bucerius Law School, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung, Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg, (Karsten.Thorn@law-school.de)
    Vorschläge für den Hermann-Mosler-Preis senden Sie bitte an:
    Prof. Dr. Stephan Hobe, Jean Monnet Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, internationales und europäisches Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln, 50923 Köln (Stephan.Hobe@uni-koeln.de).
  7. Die Entscheidung über die Zuerkennung des Nachwuchspreises erfolgt durch eine Jury, die sich aus drei international anerkannten WissenschaftlerInnen zusammensetzt und einem Ersatzmitglied. Die Jury wird vom Rat der DGIR für eine Periode von zwei Jahren gewählt. BetreuerInnen bzw. BegutachterInnen einer Arbeit, die der DGIR für einen Nachwuchspreis vorgeschlagen wird, können nicht als Mitglied der Jury in der Vergaberunde amtieren.
  8. Der/Die Preisträger/in erhält ein Preisgeld in Höhe von 1.000,00 EUR.
  9. Die Bekanntgabe und Überreichung der Nachwuchspreises erfolgt im Rahmen der 39. Zweijahrestagung der DGIR 2025 in Hamburg.

Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht hat auf seiner Sitzung am 17. 11. 2023 beschlossen:

„Das Massaker, das die Hamas am 7. Oktober im Süden Israels verübt hat, und der Krieg zwischen Israel und der Hamas, der in kürzester Zeit auf beiden Seiten zu zahlreichen Toten und noch mehr Verletzten geführt hat, sind erschütternd. Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung. Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Das verbrecherische Massaker der Hamas ist als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.
  2. Die Hamas ist verpflichtet, alle von ihr gehaltenen Geiseln bedingungslos freizulassen; bis dahin trägt sie die Verantwortung für ihr Leben, ihre Unversehrtheit und ihre Versorgung.
  3. Im Rahmen seiner Selbstverteidigung ist Israel verpflichtet, seine Angriffe auf den Gazastreifen insgesamt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu halten.
  4. Bei der militärischen Auseinandersetzung sind alle Seiten dazu verpflichtet, die Maßgaben des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen und geschützten Objekten, insbesondere Krankenhäusern, einzuhalten.
  5. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen beide Seiten im Rahmen der Resolution 2712 (2023) des UN Sicherheitsrats, solange die bewaffneten Auseinandersetzungen andauern, längere Pausen und die Bereitstellung von Korridoren ermöglichen.
  6. Nach einem Waffenstillstand muss die Bevölkerung zurückkehren können und Gaza wieder aufgebaut werden. Langfristig muss auf eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts hingewirkt werden, die mit dem Völkerrecht und insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht aller beteiligten Parteien vereinbar ist.“

The Council of the German Society for International Law adopted the following resolution at its meeting on 17th November 2023:

„The massacre perpetrated by Hamas on 7th October in the South of Israel and the war between Israel and Hamas, which has in a short period of time led to numerous fatalities and even more injuries on both sides, are appalling. The Council of the German Society for International Law underlines the significance of adhering to international law and the protection of the civil population. Specifically this means:

  1. The criminal massacre by Hamas is to be condemned as a violation of fundamental human rights and international humanitarian law and is absolutely unjustifiable.
  2. Hamas is obliged to unconditionally release all of the hostages it is holding. Until their release, Hamas is responsible for their life, their integrity and their treatment.
  3. In the context of its self-defence, Israel is obliged to ensure that its offensive on the Gaza strip is proportionate.
  4. In the military conflict all sides are obliged to comply with the provisions of international humanitarian law on the protection of civilians and protected sites, in particular hospitals.
  5. In the context of Resolution 2712 (2023) of the UN Security Council, for as long as the armed conflict endures, both sides must facilitate longer pauses and the provision of corridors.
  6. Following a ceasefire, the civil population must be able to return and Gaza must be rebuilt.
    In the long term, the aim must be to work towards a peaceful resolution to the Middle East conflict that is compatible with international law and in particular the law of self-determination of all participating parties.“

Thomas Buergenthal (11.5.1934 – 29.5.2023)

One of the most eminent members of the German Society of International Law, Professor Thomas Buergenthal, has passed away at the age of 89 on 29 May 2023.
The German Society of International Law is indebted to Thomas Buergenthal who despite all what he had been suffering by Germans returned to Germany after WW II and taught at German universities.
Thomas Buergenthal was born in Ľubochňa, then Czechoslovakia. In 1938 he as a Jew had to flee with his family, but eventually was deported to the Concentration Camp Auschwitz. He survived a death march and the Concentration Camp Sachsenhausen and was united with his mother at the end of the war. He finished his school time in Göttingen and emigrated to the United States in 1951.
After a career as a professor of international law in the State University of New York in Buffalo, at the University of Texas, at the American University in Washington D.C., at Emory University and at George Washington University, Thomas Buergenthal became Judge at the Inter-American Court of Human Rights, before he served as Judge at the International Court of Justice in The Hague from 2000 to 2010.
His personal biography was published in 2007 under the German title „Ein Glückskind“.
The international legal community loses a grand personality of international law who despite his experiences never became bitter and always preserved a human attitude.
We, as Germans, owe Thomas Buergenthal gratitude.

Konferenz am 04. Juni 2023 im Van Leer Institute in Jerusalem in Erinnerung an Gabriel Bach

Am 04. Juni 2023 wird die eintägige Konferenz im Van Leer Institute in Jerusalem gemeinsam mit dem Leo-Baeck-Institute Jerusalem veranstaltet.
Die Konferenz findet in Erinnerung an den am 18. Februar 2022 verstorbenen Gabriel Bach statt.
Gabriel Bach war ein von den Nazis aus Deutschland vertriebener ehemaliger Richter am israelischen Obersten Gerichtshof, der internationale Bekanntheit als Ankläger im Jerusalemer Prozess gegen Adolf Eichmann 1961 erlangt hat.

Zweijahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht

Die 38. Zweijahrestagung mit dem Thema „Koloniale Kontinuitäten im internationalen Recht“ fand vom 15.-17. März 2023 in Göttingen statt.

Die 39. Zweijahrestagung wird 2025 in Hamburg stattfinden.

Hermann-Mosler-Preis / Gerhard-Kegel-Preis 2022/2023

Die Verleihung der Nachwuchspreise der DGIR fand am 15. März 2023 im Rahmen der 38. Zweijahrestagung in Göttingen statt.

Dr. Jens Theilen erhielt den Hermann-Mosler-Preis für seine bei Nomos erschienene Dissertation zum Thema „European Consensus between Strategy and Principle – The Use of Vertically Comparative Legal Reasoning in Regional Human Rights Adjudication“.

Der Gerhard-Kegel-Preis wurde an Dr. Markus Lieberknecht für seine bei WoltersKluwer veröffentlichte Dissertation zum Thema „Die internationale Legalitätspflicht – Aktienrechtliche Organhaftung als Instrument globaler Rechtsdurchsetzung“ verliehen.

Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine (24. Februar 2022)

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht erklärt:

Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet alle Mitglieder, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta).
Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts. Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven.
Russland ist verpflichtet, weitere militärische Gewalt zu unterlassen, sich aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzuziehen und sich gemeinsam mit der Ukraine um eine friedliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen. Alle Staaten sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die schwerwiegende Verletzung des Gewaltverbots als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden.

Diese Erklärung ist auch in ukrainischer und russischer Sprache rechts unter Dokumente verfügbar.

Rudolf Bernhardt (29. April 1925 – 1. Dezember 2021)

Die DGIR trauert um Rudolf Bernhardt (29. April 1925 – 1. Dezember 2021). Kollege Bernhardt stand unserer Gesellschaft von 1973 bis 1977 vor. Unter seinem Vorsitz wurden u.a. die Heidelberger Tagung 1973 mit Vorträgen zu den Themen „Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundsatz des Völkerrechts“ sowie „Enteignung- oder Nationalisierungsmaßnahmen gegen ausländische Kapitalgesellschaften“ (publiziert als Hefte 13 und 14 unserer Reihe) sowie eine Studientagung zur „Schiffahrtsfreiheit im gegenwärtigen Völkerrecht“ (Heft 15 unserer Schriftenreihe) veranstaltet.
Zuvor hatte Bernhardt an der zwölften Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht in Bad Godesberg im Jahr 1971 sein Referat zu „Qualifikation und Anwendungsbereich des internen Rechts internationaler Organisationen“ gehalten (publiziert in Heft 12 (1973)).
Rudolf Bernhardt war von 1970 bis 1993 Direktor am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, nach einer Professur an der Universität Frankfurt (1962-1970). Von 1981 bis 1998 war Bernhardt Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zuletzt als amtierender Präsident.
Er begründete die erste englischsprachige Enzyklopädie des Völkerrechts und hat die Völkerrechtswissenschaft seiner Zeit mit Beiträgen zum Völkervertragsrecht, zu internationalen Organisationen, zu internationalen Gerichten und den Menschenrechten geprägt.

Die Gesellschaft

Ziel der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (bis 2011: Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht) ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht.
Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein. Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française pour le droit international.
Daneben lobt die Gesellschaft alle zwei Jahre den Hermann-Mosler-Preis und den Gerhard-Kegel-Preis aus.

Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Rat und die Mitglieder- versammlung. Mitglied kann werden, wer vom Rat vorgeschlagen und von diesem gewählt wird. Den Mitgliedern gemeinsam ist die Verbindung zur deutschen Sprache in Forschung, Lehre und Praxis.

Bei der 38. Zweijahrestagung in Göttingen vom 15.-17. März 2023 wurde mit Prof. Dr. Stephan Hobe (Vorsitz), Prof. Dr. Heike Krieger und Prof. Dr. Karsten Thorn ein neuer Vorstand gewählt.

Des Weiteren wählten die Mitglieder einen neuen Rat.

Geschichte der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde 1917 gegründet, suspendierte sich 1933 und wurde 1949 erneut gegründet. Näheren Aufschluss über die Geschichte der Gesellschaft geben die Texte von Hermann Mosler, Rudolf Bernhardt und Daniel-Erasmus Khan.

Dissertationspreise

PreisträgerInnen 2022/2023

Die Verleihung der Nachwuchspreise der DGIR fand am 15. März 2023 im Rahmen der 38. Zweijahrestagung in Göttingen statt.

Die DGIR verlieh Dr. Jens Theilen den Hermann-Mosler-Preis für seine bei Nomos erschienene Dissertation zum Thema „European Consensus between Strategy and Principle – The Use of Vertically Comparative Legal Reasoning in Regional Human Rights Adjudication“.

Den Gerhard-Kegel-Preis verlieh die DGIR an Dr. Markus Lieberknecht für seine bei WoltersKluwer veröffentlichte Dissertation zum Thema „Die internationale Legalitätspflicht – Aktienrechtliche Organhaftung als Instrument globaler Rechtsdurchsetzung“.

Hermann-Mosler-Preis

Die DGIR verleiht alle zwei Jahre, das nächste Mal 2025, den Hermann Mosler-Preis als Nachwuchspreis für herausragende publizierte oder zur Publikation angenommene Dissertationen auf dem Gebiet des Völkerrechts an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das 35. Lebensjahr im Zeitraum der Veröffentlichung der Arbeit noch nicht vollendet haben sollen.
Weitere Einzelheiten zum Hermann Mosler-Preis im nebenstehenden Reglement.

Gerhard-Kegel-Preis

Die DGIR verleiht alle zwei Jahre, das nächste Mal 2025, den Gerhard-Kegel-Preis als Nachwuchspreis für herausragende publizierte oder zur Publikation angenommene Dissertationen auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das 35. Lebensjahr im Zeitraum der Veröffentlichung der Arbeit noch nicht vollendet haben sollen.
Weitere Einzelheiten zum Gerhard-Kegel-Preis im nebenstehenden Reglement.

Bisherige Preisträger

Die Dissertationspreise 2021 wurden in einer Online-Veranstaltung am 12. März 2021 verliehen. Die Zweijahrestagung war in dem Jahr pandemiebedingt verschoben worden. Dr. Maria Monnheimer erhielt den Hermann-Mosler-Preis für ihre bei Cambridge University Press erschienene Dissertation zum Thema „Due Diligence Obligations of States in International Human Rights Law“. Den Gerhard-Kegel-Preis verlieh die DGIR an Dr. Adrian Hemler für seine bei Mohr Siebeck veröffentlichte Dissertation zum Thema „Die Methodik der ‚Eingriffsnorm‘ im modernen Kollisionsrecht. Zugleich ein Beitrag zum Internationalen Öffentlichen Recht und zur Natur des ordre public“.

Auf der 36. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht 2019 wurde Dr. Ferdinand Weber, mit dem Hermann-Mosler-Preis der DGIR für sein Werk „Staatsangehörigkeit und Status“ (Mohr Siebeck, 2018) ausgezeichnet. Dr. Sebastian Seeger wurde für seine Dissertation „Erbverzichte im neuen europäischen Kollisionsrecht“ (Mohr Siebeck, 2018) mit dem Gerhard-Kegel-Preis ausgezeichnet.

Auf der 35. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht 2017 wurde Dr. Felix Lange, Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, mit dem Hermann-Mosler-Preis der DGIR für sein Werk „Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption: Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945“ (Springer, 2017) ausgezeichnet. Dr. Konrad Duden, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wurde für seine Dissertation „Leihmutterschaft im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht“ (Mohr Siebeck, 2015) mit dem Gerhard-Kegel-Preis ausgezeichnet.

Auf der 34. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht 2015 wurde Dr. Anuscheh Farahat, MPI Heidelberg, mit dem Hermann Mosler-Preis der DGIR für ihr Werk „Progressive Inklusion – Zugehörigkeit und Teilhabe im Migrationsrecht“ (Springer, 2014) ausgezeichnet.

Auf der 33. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht 2013 wurde Dr. Helmut Philipp Aust, Humboldt-Universität zu Berlin, mit dem Hermann Mosler-Preis der DGIR für sein Werk „Complicity and the Law of State Responsibility“ (Cambridge University Press, 2011) ausgezeichnet.

Internationales Recht in der Juristenausbildung

Juristinnen und Juristen müssen sich heute in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Damit haben sich die Anforderungen an junge Juristinnen und Juristen geändert, von denen fast überall erwartet wird, dass sie sich in einem von nationalen über das europäische bis hin zum internationalen und transnationalem Recht erstreckenden Ordnungssystem bewegen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass diesen Anforderungen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird. Dabei sollte es nicht um die Vermittlung von Detailkenntnissen im Völkerrecht oder im Internationalen Privatrecht gehen, sondern um eine Einführung zum Einfluss internationalen und ausländischen Rechts auf das deutsche Recht. Hierzu ge¬hören auch rudimentäre methodische Grundkenntnisse und -fertigkeiten zur Bewältigung der rechtspraktischen Herausforderungen, die mit dem wachsenden Bestand international relevanter Normen verbunden sind.

In zwei Resolutionen (am 13.03.2013 in Luzern und am 16.03.2016 in Köln verabschiedet) hat die Gesellschaft deshalb an alle Verantwortlichen appelliert, sich dafür einzusetzen, dass die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden.

Um diese Initiative weiter voranzubringen, hat die „AG Lehre“ der Gesellschaft den gegenwärtigen Stand der international-rechtlichen Lehre an den juristischen Fakultäten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz quantitativ untersucht und erste Teilergebnisse zusammengetragen.

Ferner hat sich der Vorsitzende der Gesellschaft, Prof. Dr. Georg Nolte, in einem Brief an die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesjustizprüfungsämter, die Landesjustizminsterinnen und -minister bzw. –senatorinnen und -senatoren, an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs gewandt, um diese mit dem Anliegen der Stärkung des internationalen Rechts in der Juristenausbildung vertraut zu machen.

Anlässlich der 35. Zweijahrestagung der DGIR in Berlin haben die Vorsitzenden der AG Lehre Stephan Hobe und Thilo Marauhn über die Tätigkeiten dieser Arbeitsgruppe abschließend berichtet. Dabei wurde auch eine Resolution verabschiedet, wonach die Grundelemente des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung zu einem Bestandteil der juristischen Grundausbildung werden sollen. Diese Resolution wurde in einem Brief des Vorsitzenden der Gesellschaft, Prof. Dr. August Reinisch, den Verantwortlichen in Justiz und Politik übermittelt, um sie mit dem Anliegen der DGIR vertraut zu machen.

Internationales Recht in der Juristenausbildung

Juristinnen und Juristen müssen sich heute in allen Bereichen nicht mehr nur nationalen und europäischen, sondern auch globalen und transnationalen Herausforderungen stellen. Damit haben sich die Anforderungen an junge Juristinnen und Juristen geändert, von denen fast überall erwartet wird, dass sie sich in einem von nationalen über das europäische bis hin zum internationalen und transnationalem Recht erstreckenden Ordnungssystem bewegen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht setzt sich dafür ein, dass diesen Anforderungen auch in der juristischen Grundausbildung Rechnung getragen wird. Hierzu hat sie im Rahmen ihrer „AG Lehre“ eine Reihe von Initiativen ergriffen.