Aktuell: Die Gesellschaft gibt sich einen neuen Namen
Auf Ihrer Mitgliederversammlung in Köln am 30. März 2011 hat sich die „Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht“ in „Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht“ umbenannt.
Damit will sie die Verbundenheit von Völkerrecht und Internationalem Privatrecht als den Grundelementen des internationalen öffentlichen und privaten Rechts deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen.
Rückblick: 32. Tagung der DGIR in Köln
Vom 30. März bis 2. April 2011 tagte die Gesellschaft an der Universität Köln. Die Veranstaltung wandte sich der grundsätzlichen Thematik von Paradigmen im internationalen Recht zu und befasste sich mit Implikationen der Weltfinanzkrise für das internationale Recht. Lesen Sie mehr im Bereich Veranstaltungen.
Die Gesellschaft
Ziel der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht. Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein. Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française de droit international.